Zutritt zum Sitzungssaal nur nach negativem Coronatest
Die sitzungspolizeiliche Generalklausel des § 176 GVG ermächtigt den Vorsitzenden, den Zutritt zum Sitzungssaal vom Nachweis einer negativen Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 abhängig zu machen. Eine entsprechende Anordnung kann auch gegenüber geimpften Personen verhältnismäßig sein.
OLG Celle, Beschluss v. 2.8.2021, 2 Ws 230/21, 2 Ws 234/21,