Zuständiges Nachlassgericht bei Tod des Erblassers in einem Pflegewohnzentrum
Verstirbt der Erblasser in einem „Pflegewohnzentrum“, so stellt dieses seinen letzten Wohnsitz dar, wenn nicht mit einer Rückkehr des Betroffenen in seine Wohnung zu rechnen war.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2012 – I-3 Sa 5/12