Zusendungskosten gehen auch bei Widerruf des Verbrauchers zu Lasten des Versenders (Fernabsatzgeschäft)
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages auch die Versandkosten für die Lieferung („Hinsendekosten”) vom Besteller nicht zu erstatten sind (Urteil vom 15.4.2010 Az. C-511/08).