Zu den Voraussetzungen eines Umgangsrechts der Tante des Kindes
Zu den Voraussetzungen eines Umgangsrechts der Tante des Kindes
OLG Bremen: Beschluss vom 27.08.2012 – 4 UF 89/12:
Die Tante des Kindes kann auch unter Berufung auf das Kindeswohl ihr Umgangsbegehren nicht darauf stützen, eine – noch nicht bestehende – sozial-familiäre Beziehung im Sinne von § 1685 Abs. 2 BGB aufbauen zu wollen. (amtlicher Leitsatz)