Zahlungen an Arbeitnehmer für die Anbringung von Werbung an ihren privaten Kfz
Zahlungen in Höhe von monatlich einheitlich 21,00 € des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer für die Anbringung von Werbung an deren privaten Fahrzeugen – auf den Nummernschildträgern – sind Arbeitslohn.
FG Münster, Urteil v. 14.2.2020, 14 K 2450/18 L , rkr.