Wirksame Urlaubsgewährung auch während Quarantäneanordnung
1. Wird während eines dem Arbeitnehmer bereits gewährten Urlaubs für diesen – nicht selbst infizierten – Arbeitnehmer Quarantäne angeordnet, bleibt es bei der Urlaubsgewährung, da nicht analog auf diesen Fall anzuwenden ist. 9 BUrlG
2. Etwas anderes folgt auch nicht daraus, dass der Gesetzgeber eine entsprechende ausdrückliche Regelung im Rahmen der Corona-Gesetzgebung nicht getroffen hat, da auch hier keine planwidrige Regelungslücke ersichtlich ist.
Arbeitsgericht Neumünster, Urteil v. 3.8.2021, 3 Ca. 362 b/21, nicht rechtskräftig