Wiedereinräumung des Besitzes an Ehewohnung nach Aussperrung
Ein von beiden Eheleuten gemeinsam bewohntes Haus verliert den Charakter als Ehewohnung i.S.d. § nicht allein dadurch, dass sich ein Ehegatte nach Trennung der Eheleute zu einem – bereits in der Vergangenheit regelmäßig durchgeführten – mehrmonatigen Verwandtenbesuch im Ausland aufhält. 1 S. 1 BGB
Werden einem Ehegatten Besitz- und Nutzungsrechte an der Ehewohnung durch verbotene Eigenmacht des anderen (Aussperrung) entzogen, ergibt sich sein Anspruch auf Wiedereinräumung aus § 1361b BGB analog, nicht aus § 861 BGB.
Bei Prüfung der normativen Voraussetzungen des Nutzungsanspruchs ist in diesem Fall der Regelungsgehalt des possessorischen Besitzschutzes miteinzubeziehen.
OLG Frankfurt/M., Beschluss v. 11.3.2019, 4 UF 188/18