Wegfall der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen bei Tilgung der Steuerschuld aus betrieblichen Mitteln
Wegfall der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen bei Tilgung der Steuerschuld aus betrieblichen Mitteln
Der BFH hat den 3. Senat des FG Münster darin bestätigt, dass die erbschaft-/schenkungsteuerliche Privilegierung der Übertragung von Betriebsvermögen im Fall zu hoher Entnahmen nach § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG auch dann entfällt, wenn die betrieblichen Mittel benötigt werden, um die anfallende Erbschaft-/Schenkungsteuer bezahlen zu können (BFH, Urteil vom 11. November 2009, Az. II R 63/08; vorher FG Münster, Urteil vom 21. August 2008, Az. 3 K 4920/06 Erb). Eine einschränkende Auslegung des Wortlauts der Vorschrift für Fälle der „Steuerentnahme“ komme nich t in Betracht. Die Steuerprivilegierung nach § 13a ErbStG setze voraus, dass der Betrieb in seinem Bestand erhalten bleibe. Jede Entnahme, die die Grenzen des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG überschreite, sei daher – ursachenunabhängig – begünstigungsschädlich