Vorsteuerberichtigung bei Rückgewähr einer Anzahlung
Eine Berichtigung nach § 17 UStG setzt für den Fall, dass der Leistungsempfänger das Entgelt bereits ganz oder teilweise entrichtet hat, voraus, dass das vereinnahmte Entgelt zurückbezahlt wird.
Für die Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist für den Umstand, „ob die Leistung … nicht ausgeführt worden ist“, auf den Zeitpunkt der Entgeltrückgewähr abzustellen. Es kommt es nicht darauf an, ob im Wege einer Prognose noch mit einer voraussichtlichen Ausführung der Leistung zu rechnen ist.
Niedersächsisches Finanzgericht 5. Senat, Urteil vom 22.05.2012, 5 K 259/11 – rechtskräftig –
§ 17 Abs 2 Nr 2 UStG 2005