VGH Mannheim lehnt Eilantrag eines Fitnessstudios gegen Corona-Verordnung ab
Ein in Baden-Württemberg ansässiges Fitnessstudio ist mit seinem Eilantrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Betriebsschließung aufgrund der Corona-Verordnung der Landesregierung erfolglos geblieben.
VGH Mannheim , Beschluss vom 9.4.2020 – 1 S 925/20