Der Verzugszinssatz orientiert sich dabei am Basiszinssatzes, der im jeweiligen Zeitraum relevant ist. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgestellt und ist im Rechner hinterlegt.
Je nach Art des Geschäfts wird als Verzugszinssatz bei Verbrauchergeschäften ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Basiszinssatz angewandt, während für Entgeltforderungen bei Handelsgeschäften der Basiszinssatz um acht Prozentpunkte erhöht wird.