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Verwaltungsgericht: 18 Punkte in Flensburg kosten immer den Führerschein

Archiv 2007 - 2014

Verwaltungsgericht: 18 Punkte in Flensburg kosten immer den Führerschein

Wer in der Verkehrssünderdatei in Flensburg 18 Punkte angesammelt hat, muss seinen Führerschein abgeben – unabhängig davon, wofür es die Punkte gab.

Ein Mann aus Ludwigshafen hatte sich mit einem Eilantrag vergeblich gegen die Abgabe seines Führerscheins an das Gericht gewandt

Der Autofahrer hatte Punkte bekommen, weil er ohne gültigen Parkschein geparkt hatte. Seiner Ansicht nach geschah das zu Unrecht. Das Verwaltungsgericht stellte dagegen fest, dass eine Ordnungswidrigkeit dann in die Verkehrssünderdatei eingetragen werden kann, wenn mit ihr eine Geldbuße von mindestens 40 € verbunden ist. Bei dem Mann war das der Fall. Und wer in der Verkehrssünderdatei 18 Punkte erreicht hat, hat sich „unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“.

Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss v. 13.7. 2010 – 3 L 664/10.NW,
Pressemeldung Justiz Nordrhein-Westfalen vom 27. 7. 2010

Dies ist ein Service in Zusammenarbeit mit Verlag NWB.

10. August 2010/von Ulrike Fuldner
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