Aufgrund einer EU-Richtlinie vom 12.12.2007(2005/29/EG)bezüglich unlauterer Geschäftspraktiken
gelten sämtliche Verstöße gegen die Impressumspflicht nicht mehr als Bagatelle.
Siehe auch Urteil des OLG Hamm v. 13.3.2008, I-4 U 192/07.
Fehler rächen sich: Neben einer teuren Abmahnung oder einem gerichtlichen Unterlassungsbeschluss drohen hohe Bußgelder (§ 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG.