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Versorgungsausgleich bei Scheidungen soll gerechter werden

Archiv 2007 - 2014

Versorgungsausgleich bei Scheidungen soll gerechter werden
Rechtausschuss/

Berlin: (hib/BOB) Der Augleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. Dazu beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen einstimmig einen entsprechenden Entwurf (16/10144). Die Reform soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Es ist geplant, dass der Bundestag am späten Donnerstagnachmittag (12. Februar) das Gesetz verabschieden wird.

In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. Anrechte aus berufsständigen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge werden in dieses System einbezogen. Der Rechtsausschuss beschloss, dass jeder Ehegatte den Versorgungsausgleich auch bei sehr kurzer Ehezeit beantragen könne. Die Bundesregierung hatte einen pauschalen Ausschluss des Versorgungsausgleichs beabsichtigt. Gleichzeitig wurde die Frist, innerhalb derer ein solcher Antrag möglich ist, von zwei auf drei Jahre verlängert. Damit seien eventuelle verfassungsrechtliche Bedenken gegenstandslos geworden, so der Ausschuss.

Der Rechtsausschluss forderte zudem die Regierung auf, kurzfristig die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit für Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung ein Auffang-Versorgungsträger gegründet werden könne. Dieser solle auf Kapitaldeckung basieren und die Leistungen auch steuerlich vergleichbar den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung behandelt werden. Ferner räumte der Ausschuss Lebenspartnerschaften weitgehend die gleichen Rechte wie Eheleuten ein. Wird eine Lebenspartnerschaft aufgehoben, findet in entsprechender Anwendung des Versorgungsausgleichsgesetzes ein Ausgleich von bestehenden Anrechten statt. Dafür hatten sich maßgeblich Liberale und Grüne eingesetzt.

Die CDU/CSU war der Meinung, nachdem der Bundesgerichtshof eine Änderung der Versorgungsgesetzgebung gefordert hatte, sei in fraktionsübergreifender Arbeit ein „gutes Gesetz“ entstanden. Der gleichen Ansicht waren auch die Sozialdemokraten: Das Gesetz führe zu „mehr Transparenz und Gerechtigkeit“. Die FDP begrüßte die Zielrichtung, einen „guten Ausgleich“ zwischen den Ex-Ehepartner zu finden. Die Linke fand, eine Reform des Versorgungsausgleichs sei „überfällig“ gewesen. Die Grünen bezeichneten das künftige System als „gerechter“.

Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein

12. Februar 2009/von Ulrike Fuldner
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