Versicherung muss nicht für Schließung einer Bar aufgrund von Corona zahlen
Bei einer Versicherung gegen eine Betriebsschließung besteht kein Deckungsschutz gegen Krankheiten oder Erreger wie Covid-19 beziehungsweise Corona, wenn diese nicht ausdrücklich vertraglich benannt sind.
OLG Hamm, Beschluss v. 15.7.2020, Az. 20 W 21/20.