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Verpflichtung eines unterhaltsberechtigten Ehegatten zur intensiven und zielgerichteten Arbeitssuche

Archiv 2007 - 2014

Bei einer vollschichtigen Erwerbsobliegenheit hat der Berechtigte sich grundsätzlich unter Einsatz aller zumutbaren und möglichen Mittel um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen Erforderlich ist eine intensive und zielgerichtete Arbeitssuche, die erkennen lässt, dass sich der Arbeitssuchende ernstlich und nachhaltig um die Erlangung einer einträglichen Erwerbstätigkeit bemüht Diesen Anforderungen werden die Erwerbsbemühungen der Antragsgegnerin, die im Dezember 2012 drei Wochen ein Stellengesuch in der BRAWO und in der MAZ sowie im Januar 2013 in der Nordsee-Zeitung inseriert hat, nicht gerecht. Dass Bürokaufleute mit einer der Qualifikation und Berufserfahrung wie die Antragsgegnerin in Brandenburg und Berlin immer wieder von Arbeitgebern gesucht werden, ist gerichtsbekannt, so dass der Senat vom Bestehen realistischer Erwerbschancen ausgeht.

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss sich grundsätzlich unter Einsatz aller zumutbaren und möglichen Mittel um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen.
Folge dieser Verletzung der Erwerbsobliegenheit ist, dass der Antragsgegnerin ein fiktives Einkommen in Höhe eines realistischer Weise erzielbaren Einkommens anzurechnen ist und dass sie in Höhe der erzielbaren Einkünfte nicht als bedürftig anzusehen ist. Ein Anspruch aus § 1573 Abs. 1 BGB scheidet damit aus.

OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.07.2014, 13 UF 96/13

22. Oktober 2014/von Ulrike Fuldner
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