Verlegungsantrag beim Finanzgericht – Prozessbevollmächtigter will nahem Angehörigen vor OP beistehen
Es kann ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung nach § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO vorliegen, wenn ein Prozessbevollmächtigter einem nahen Angehörigen unmittelbar vor dessen schwerwiegender Operation beistehen möchte.
Möchte ein Prozessbevollmächtigter seiner Ehefrau bei einer Operation beistehen, muss das FG den besonderen Schutz der Ehe durch Art. 6 Abs. 1 GG in seine Ermessensentscheidung über den Verlegungsantrag einbeziehen.
Aus § 91a FGO ergibt sich kein Zwang zur Teilnahme an einer Videokonferenz.
BFH, Beschluss v. 29.12.2020, VII B 92/20