Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren
Der Betreiber eines Baumarkts muss die Fußböden insbesondere im Kassenbereich
seiner Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren und die eine Rutschgefahr begründenden Verunreinigungen sofort beseitigen.
In diesem Sinne hat der 9. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 15.3.2013, 9 U 187/12, die Verkehrssicherungspflichten eines Baumarktbetreibers
konkretisiert.