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Verkäuferin wird fristlos gekündigt, weil sie WM- Fußballbildchenentwendet haben soll

Archiv 2007 - 2014

Quelle: Pressemeldung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach v.6.6.2014

Am 9. Mai 2014 entsorgte die Arbeitnehmerin Altpapier und Altkartons in der sich auf dem Parkplatz des Supermarktes befindenden Papierpresse. Nachdem sie einen der Kartons hin- und her geschüttelt hatte, legte sie diesen in den Kofferraum ihres auf dem Parkplatz abgestellten Pkw. Diesen Vorgang nahm der Arbritgeber über das im Betrieb und auch im Parkplatzbereich installierte Kamerasystem wahr, konfrontierte die Arbeitnehmerin damit und nahm gemeinsam mit ihr den im Kofferraum befindlichen mittelgroßen Karton in Augenschein. In diesem befand sich ein weiterer kleinerer Karton mit Fußballsammelbildern. Diese Sammelbilder erwirbt der Arbeitgeber zu einem Preis von 8 Euro pro Karton. Sie werden an Kunden des Arbeitegebers ab einem Einkauf von 10 Euro an der Kasse abgegeben.

Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin fristlos.

Dagegen hat die Arbeitnehmerin vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach Kündigungsschutzklage erhoben.

Die Arbeitnehmerin behauptet, nicht bemerkt zu haben, dass sich in dem mittelgroßen Karton etwas befunden habe. Dies sei ihr insbesondere beim Schütteln nicht aufgefallen. Sie habe den Karton für leer gehalten und habe ihn zu Archivierungszwecken mit nach Hause nehmen wollen. Sie ist darüber hinaus der Ansicht, dass die fristlose Kündigung angesichts des geringen Wertes der Fußballbilder unverhältnismäßig sei.

Der Arbeitgeber trägt vor, der Arbeitnehmerinsei der Inhalt des Kartons durchaus bekannt gewesen. Das Gewicht der Fußballbilder (fast 1,3 kg) habe sie bemerken müssen. Die Arbeitnehmerin habe eine besondere Vertrauensstellung inne. Das Vertrauensverhältnis sei nun irreparabel zerstört.

Die Parteien haben sich widerruflich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses verständigt. haben.

28. Juni 2014/von Ulrike Fuldner
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