Verbraucherschutz: Bundesumweltministerium
Aus dem Geschäftsbereich des BMJ sind die „Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, insbesondere auch im Kontext der Digitalisierung, sowie die Verbraucherrechtsdurchsetzung, insbesondere auch die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Energie, Nachhaltigkeit sowie im Sozial- und Gesundheitswesen ohne die rechtsförmliche Prüfung in diesen Bereichen“ auf das BMUV übergegangen. Die Zuständigkeitsübertragung schließt europäische und internationale Bezüge der genannten Themenfelder ein. Für das Zivilrecht und das Wettbewerbsrecht ist weiterhin das BMJ federführend, die verbraucherpolitische Prüfung erfolgt jedoch künftig durch das BMUV.
Ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des BMUV fällt die Produktsicherheit.
Damit ist das BMUV nun umfassend für die Themen Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik zuständig. Zur bestmöglichen Wahrnehmung der neuen Aufgaben hat das „Neue BMUV“ die Abteilung „Verbraucherschutz, Verbraucherrechtsdurchsetzung, Digitale Verbraucherthemen“ (V) gegründet.