Unterhaltsrecht – Umfang der Berücksichtigung einer Zweitwohnung als Einkommen
Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts sind gem. § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB dem Einkommen eines Ehepartners mit 2 Wohnungen entsprechende Wohnvorteil zuzuschlagen.
BGH Urteil v.27.5.2009, XII ZR 78/08