Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der so genannten Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a Abs.1 S.2 EStG abziehbar.
BFH 29.5.2008, III R 23/07