Umfang einer Inspektion in einer freien Werkstatt
LG Mannheim, Urteil vom 20.3.2009, 1 S 174/08
Leitsätze
Gibt ein Kunde seinen PKW in einer KfZ-Meisterwerkstatt zur Inspektion, so schuldet der Auftragnehmer nicht nur die Arbeiten, welche im Serviceheft ausgewiesen sind, sondern auch diejenigen, die der Hersteller mittlerweile zusätzlich in seinen Inspektionsrichtlinien für dieses Fahrzeug vorsieht. Ist der Auftragnehmer trotz der Verpflichtungen der Hersteller gemäß Art. 4 Abs. 2 EGV 1400/2002 (Gruppenfreistellungsverordnung KfZ) nicht in der Lage, auf diese Informationen mit zumutbaren Mitteln zuzugreifen, so ist er verpflichtet, seinen Kunden darauf hinzuweisen. Verletzt er diese Hinweispflicht, so kommt eine Haftung ebenfalls in Betracht.