Übertragung von vermietetem Wohnungs- und Teileigentum durch Großeltern an minderjährigen Enkel
Die Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum durch die Großeltern auf ihren von einem Ergänzungspfleger vertretenen Enkel bedarf auch dann keiner familiengerichtlichen Genehmigung gemäß §, wenn in dem Vertrag die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des durch Rückforderung bedingten Rückübereignungsanspruchs vorgesehen, die Haftung des Minderjährigen aber zuverlässig auf das ihm unentgeltlich Zugewandte beschränkt ist. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 1 BGB
OLG München, Beschluss v. 29.4.2020, 34 Wx 341/18