Trennungsunterhalt: Jubiläumszuwendung zählt als Gehaltsbestandteil
OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.07.2009, Az. 13 WF 148/09
Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts ist eine Jubiläumszuwendung als Gehaltsbestandteil und Teil des Einkommens anzusehen und erhöht das unterhaltsrelevante Einkommen.