Tod eines Ehegatten nach rechtskräftigem Teilausgleich von Anwartschaften
OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.01.2013 – 10 UF 1675/12
Ist nach rechtskräftigem Teilausgleich von Anwartschaften und nachfolgendem Ableben eines Ehegatten noch über die nicht ausgeglichenen Anrechte zu entscheiden, kommt es für die Frage, welcher Ehegatte die höheren Anrechte erworben hat, nur auf die noch nicht ausgeglichenen Anrechte an.