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Tipp für Vermieter: Antrag auf Erlass der Grundsteuer bis zum 31.3.2021 stellen bei Mietausfall in 2020

Corona-Krise, Mietrecht

Haben Hauseigentümer beispielsweise leerstehende Wohnungen oder geringe bzw. gar insgesamt ausbleibende Mieten zu beklagen (z.B. Mietnomaden, Brand-oder Hochweasserschaden etc), können sie die Grundsteuer im Nachhinein deutlich reduzieren. Dazu müssen Vermieter bis jeweils Ende März 2021 für das Jahr 2020 einen formlosen Antrag auf Grundsteuererlass bei der zuständigen Gemeinde oder – in Berlin, Bremen und Hamburg – beim Finanzamt stellen. Um den Termin einzuhalten, reicht erst einmal die Vorlage des Antragsschreibens. Die Begründungen und Nachweise für ausbleibende Mieterträge können nachgereicht werden.

Auch Corona-bedingte Zahlungsausfälle können zum Erlass der Grundsteuer führen.

Lesen Sie das Merkblatt

Grundsteuer-Infos zum Antrag auf-ErlassHerunterladen
30. Januar 2021/von Ulrike Fuldner
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