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Steuerliche Billigkeitsmaßnahmen in Baden-Württemberg ……….

Archiv 2007 - 2014

Baden-Württemberg unterstützt die Forderung nach mehr Kulanz in Krisenzeiten. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte in einem Brief an die Finanzminister der Länder darum gebeten, dass die Finanzämter in Krisenzeiten kulanter gegenüber Unternehmern und Selbstständigen sein sollen.

Finanzminister Willi Stächele: „Bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern werden wirtschaftliche Notsituationen von Unternehmen und Selbständigen in Baden-Württemberg berücksichtigt. Baden-Württemberg ist das Land des Mittelstandes. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie sind von der Finanz- und Wirtschaftskrise besonders betroffen. Bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern werden mögliche wirtschaftliche Notsituationen von Unternehmen im Land berücksichtigt. Das ist eine Selbstverständlichkeit in der Steuerverwaltung Baden-Württembergs. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück rennt daher mit seiner Forderung, kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige in der Krise schonend zu behandeln, bei uns im Land offene Türen ein.“ Dies sagte Finanzminister Willi Stächele am Dienstag (2.6.2009) in Stuttgart.

Das den Veranlagungs- und Vollstreckungsstellen der Finanzämter zur Verfügung stehende gesetzliche Instrumentarium berücksichtige ausreichend wirtschaftliche Notsituationen von Unternehmen, so der Finanzminister. Als Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern komme die Stundung, der (Teil-)Erlass, die abweichende Festsetzung oder der Vollstreckungsaufschub in Betracht. Entsprechende Anträge seien bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen. „Die Finanzämter in Baden-Württemberg werden bei ihren Ermessensentscheidungen die gesamten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, in Notlagen entsprechend reagieren und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben praxisgerechte Lösungen finden“, führte Stächele aus.

Der Finanzminister wies darauf hin, dass Unternehmen, bei denen der Umsatz im laufenden Jahr aufgrund der schlechten konjunkturellen Lage zurückgehe, beim Finanzamt auch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer und gegebenenfalls Körperschaftsteuer stellen könnten. Damit könne bereits dem Entstehen von Steuerschulden rechtzeitig wirksam begegnet werden.

„Handlungsbedarf sehen wir im Land bei krisenbedingten Umstrukturierungen. Hier brauchen wir dringend steuerliche Erleichterungen. Auch substanzbesteuernde Elemente sind bei der gegenwärtigen Konjunkturentwicklung kontraproduktiv. Unser Vorstoß, entsprechende Vorschriften zu beseitigen oder zumindest befristet auszusetzen, war auf Bundesebene erfolgreich. So billigte der Finanzausschuss des Bundestages gerade die Lockerung der Zinsschranke und die Einführung einer Sanierungsklausel beim Mantelkauf“, teilte Stächele abschließend mit.

Quelle: FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 2.6.2009

3. Juni 2009/von Ulrike Fuldner
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