Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 ist eingeführt worden, wonach seit dem 1.1.2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem i..S.d. § 146a AO146a Abs. 1 S. 1 AO i.V.m. § 1 S. 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind.
Zur Frage der steuerlichen Behandlung der Kosten der Implementierung von TSE und der einheitlichen digitalen Schnittstelle nach § 4 KassenSichV gilt hat sich das Bundesministerium der Finanzen geäußert.
BMF, Schreiben v. 21.8.2020, IV A 4 – S 0316 – a/19/10006:007, IV C 6 – S 2134/19/10007:003