Steuerfreie Gesundheitsförderungsleistungen durch Arbeitgeber
Nach der Gesetzesbegründung fallen unter die Steuerbefreiung des : Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention, die nach 3 Nr. 34 EStG§ zertifiziert sind, sowie gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach 2 S. 2 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen. 2 S. 1 und 20b Abs. 1 SGB V
Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung des Arbeitgebers werden von der Steuerbefreiung des erfasst, wenn die Leistungen Bestandteil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses sind und im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“ erbracht werden. 3 Nr. 34 EStG
BMF, Schreiben v. 20.4.2021, IV C 5 – S 2342/20/10003:003: Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach 34 EStG.