Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen setzt Einkommensteuerschuld voraus
Wer keine Einkommensteuer zahlen muss, kann auch keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs.2 EStG in Anspruch nehmen.
FG Köln 14.8.2008, 10 K 4217/07
Die Revision zum BFH wurde zugelassen!