Steuerermäßigung für Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20% der Kosten. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 18.10.2012 (14 K 2159/12) entschieden.
Quelle: Pressestelle FG Köln