Steuerbefreiung für Weiterbildungleistungen des Arbeitgebers
Bestimmte Weiterbildungleistungen des Arbeitgebers an dessen Arbeitnehmer sind steuerfrei.
Eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit i. S. d. § 3 Nr. 19 Satz 1 (2. Alt.) EStG ist gegeben, wenn durch die Bildungsmaßnahme Kenntnisse/Fertigkeiten vermittelt werden, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können.
Das Format der Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung des § 3 Nr. 19 Satz 1 (2. Alt.) EStG unerheblich. Deshalb können sowohl Video-Schulungen als auch eLearning-Angebote ohne einen Dozenten nach § 3 Nr. 19 Satz 1 (2. Alt.) EStG begünstigt sein.
Die Einräumung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch den Arbeitgeber für nicht arbeitsplatzbezogene Online-Weiterbildungsmaßnahmen stellt beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar und somit Arbeitslohn gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
OFD Frankfurt/M, Verfügung v. 25.2.2021, S 2342 A – 89 – St 210