Sozialversicherungspflicht einer Gesellschafterin und leitenden Angestellten
Ein GmbH-Gesellschafter, der in der Gesellschaft angestellt und nicht zum Geschäftsführer bestellt ist, besitzt bei einer solchen Minderheitsbeteiligung am Stammkapital nicht die Rechtsmacht, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der Gesellschaft aufzuheben oder abzuschwächen.
Eine Stimmbindungsvereinbarung außerhalb des Gesellschaftsvertrags kann , die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechtsmachtverhältnisse nichgt mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung verschieben, weil der Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit gekündigt werden könnte.
BSG, Urteil v. 11.11.2015 – B 12 KR 13/14 R