Die Schadensersatzpflicht eines Mieters, der einen zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel verloren hat, kann auch die Kosten für den Austausch der Schließanlage umfassen, wenn dieser aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Ein Vermögensschaden entsteht aber erst, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist.
BGH, Urteil v. 5.3.2014, VIII ZR 205/13