OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. 11. 2011 – 2 U 98/11
Wird die Stromleitung eines Hauses bzw. einer Firma durch Bauarbeiten beschädigt und entsteht bei den Computern hierdurch ein Datenverlust, so ist das eine Eigentumsverletzung, für die der Schädiger bzw. dessen Versicherung Schadensersatz leisten muss.