Eine Klage auf Rückzahlung eines wegen Zahlungsverzuges gekündigten Darlehenes gegen den früheren Schwiegersohn ist keine sonstige Familiensache im Sinne von § 266 Absatz 1 Nr. 3 FamFG.
OLG Frankfurt 19. Zivilsenat
Beschluss v. 21.01.2011
Aktenzeichen: 19 W 67/10