Auch eine private Rentenversicherung, die ein Ehegatte nach vertraglich vereinbarter Gütertrennung mit Mitteln seines vorehelich erworbenen Privatvermögens begründet hat, ist grundsätzlich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (im Anschluss an Senat, NJW-RR 2011, 799 = FamRZ 2011, 877).
BGH: Beschluss vom 18.01.2012 – XII ZB 213/11