Rentenbeiträge – Verfassungsbeschwerden gegen verweigerten Werbungskostenabzug
Um zu erreichen, dass die eingezahlten Rentenbeiträge steuerlich als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt werden, haben die Betroffenen in drei Fällen das BVerfG angerufen, nachdem der BFH zuvor die Anerkennung verweigert hatte.
Die Verfassungsbeschwerden tragen die Aktenzeichen 2 BvR 288/10, 2 BvR 290/10 und 2 BvR 289/10.