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Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen

Fachinfos, Sonstiges Recht

Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur besteht eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen. Dabei handelt es sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt, die jedes Gericht einschließlich der Instanzgerichte trifft. Diese Pflicht resultiert aus dem Rechtsstaatsprinzip samt der Justizgewährungspflicht, dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung.

Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an denen ein tatsächliches oder mutmaßliches öffentliches Interesse besteht. Ein solches kann sich zum einen aus der medialen Berichterstattung ergeben, zum anderen aus entsprechenden Anfragen aus der Öffentlichkeit. Hierunter fallen auch beabsichtigte Publikationen in der juristischen Fachöffentlichkeit.

Schutzwürdige Interessen von Verfahrensbeteiligten stehen einer Veröffentlichung nur entgegen, soweit sie höher zu bewerten sind als das Interesse der Öffentlichkeit. Bei der vorzunehmenden Abwägung überwiegen schutzwürdige Persönlichkeitsrechte gegenüber dem Informationsrecht der Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen, wenn besonders sensible Daten und damit der Kernbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung betroffen sind.

OLG München, Verfügung v. 24.8.2020 – 6 St 1/19

12. September 2020/von Ulrike Fuldner
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