Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 1.2.2013 zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters Stellung bezogen. Die Neuregelungen sehen vor, dass der leibliche Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind dann erhält, wenn er ein nachhaltiges Interesse an seinem Kind gezeigt hat und wenn der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient.