Private Krankenversicherungen müssen Patienten auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel (z. B. Prothesen oder Hörgeräte) erstatten. Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich nicht auf die reine Anschaffung.
BGH, Urteil v. 7.11.2018, IV ZR 14/17