Postmortale Vaterschaftsfeststellung – Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Auch im Falle einer postmortalen Vaterschaftsfeststellung verjährt der einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen den Beschenkten zustehende Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2332 Abs. 2 BGB a.F. in drei Jahren von dem Eintritt des Erbfalles an.
BGH, Urteil v. 13.11.2019, IV ZR 317/17