Die langjährige Erfahrung in meinem Beruf haben gezeigt, dass das obige Motto über den Erfolg im Beruf und der Anwaltstätigkeit entscheiden. Ich möchte Sie zusammen mit meinen Kollegen/Kolleginnen aus meinem Netzwerk in allen Lebenslagen und bei Ihren Problemen kompetent und umfassend beraten, Ihre rechtlichen Ansprüche dabei möglichst schnell durchsetzen. Oft gibt es außergerichtliche Lösungen, die Ihre Interessen umfänglich berücksichtigen und so Kosten und langwierige Auseinandersetzungen ersparen. Es reicht nicht, Recht zu haben, sondern man muss es auch durchsetzen. Schlimmstenfalls wird jahrelang prozessiert und dann ist der Gegner nicht zahlungsfähig. Natürlich prüfe ich z. B. in Forderungsangelegenheiten vorab, ob der Gegner bereits Insolvenz angemeldet hat. Kompetente Netzwerkerin ist dabei Frau Rechtsanwältin Eva Rombach im Hypo-Haus in Aschaffenburg für alle Fragen im Forderungsmanagement und Inkasso.
Zwecks vertrauensvoller Zusammenarbeit ist mir die eigene Persönlichkeit, Geradlinigkeit, Offenheit und Direktheit wichtig. Respekt, Korrektheit und Höflichkeit auch gegenüber Gegnern, Richtern, Kollegen etc. sind für mich selbstverständlich. Fairness und Aufrichtigkeit Ihnen und anderen Menschen gegenüber sind elementare Voraussetzungen für jede gute und erfolgreiche, dauerhafte Zusammenarbeit.
Vorsorgliche Beratung, damit „das Kind nicht in den Brunnen fällt“, ist meist sinnvoll. Denken Sie rechtzeitig an Eheverträge, die Überprüfung von Miet- und Arbeitsverträgen, Erstellen von Testamenten, etc. Vorsorgliche Beratung erspart Ihnen nicht nur Geld , sondern oft viel Ärger.
Ohne Frage erhalten Sie immer vorab Informationen über die entstehenden Kosten (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder RVG), die Erstattungsfähigkeit Ihrer Ausgaben durch den Gegner und auch klare Hinweise zum Risiko einer Auseinandersetzung mit dem Gegner. Sie entscheiden allein, ob prozessiert wird oder nicht! Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, die Tätigkeit für Sie nach Stundenaufwand abzurechnen. Manche Fälle können auch über Ihre Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. In Fällen des Arbeitsrechts (Kündigungsschutzklage) beantragen wir gegebenenfalls Prozesskostenhilfe.
Termine können kurzfristig, ausnahmsweise auch an Samstagen, vergeben werden. Schildern Sie bei Anfrage per E-Mail etc. kurz Ihr Anliegen und dann kann ich Ihnen schon sagen, was Sie zum vereinbarten Termin an Unterlagen mitbringen müssen, die für die Angelegenheit von Bedeutung sein könnten.
Ich freue mich auf Sie
Ulrike Fuldner