Kann eine Erbin gegenüber einem Pflichtteilsanspruch mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung gegen den Pflichtteilsberechtigten aufrechnen, muss sie keinen Pflichtteil zahlen.
OLG Hamm, Urteil v. 14.3.2017, 10 U 62/16; das Revisionsverfahren ist beim BGH unter dem Az. IV ZR 118/17 anhängig.
Hier der Link zum Urteil: https: www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2017/10_U_62_16_Urteil_20170314.html