Optionsausübung – Computerfax an Zwangsverwalter reicht
Eine Option zur Verlängerung eines gewerblichen Mietvertrags ist während der für das vermietete Grundstück bestehenden Zwangsverwaltung gegenüber dem Zwangsverwalter auszuüben.
Die Ausübung einer Verlängerungsoption ist nicht schriftformbedürftig i.S.d § 550 S. 1 BGB.
BGH, Urteil v. 21.11.2018 – XII ZR 78/17