Nichteinhaltung des Trennungsjahres wegen unzumutbarer Härte
Erfährt die Ehefrau drei Tage nach der Eheschließung telefonisch von einer engen Freundin, dass der neben ihr sitzende Ehemann ihr gerade seine Liebe offenbart habe und wird ihr später bekannt, dass der Mann zudem schon am Tag vor der Hochzeit eine entsprechende E-Mail geschickt habe, begründet dies allein keine unzumutbare Härte, die eine Scheidung der Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres (hier: nach bereits weniger als drei Monaten) rechtfertigen würde (amtlicher Leitsatz).
OLG München, Beschluss vom 28.07.2010 33, WF 1104/10