Nichtberücksichtigung von Darlehensraten beim Unterhalt
OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.12.2009 6 WF 123/09
Soweit Tilgungsleistungen beim Ehegattenunterhalt nicht einkommensmindernd berücksichtigt wird, gilt dies prinzipiell auch beim Kindesunterhalt.