- Am 1. Januar 2019 ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ in Kraft getreten. Neu eingeführt wurde ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit, die „Brückenteilzeit“.
- Die Bundesregierung hat auf Vorschlag der Mindestlohnkommission die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2019 brutto 9,19 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
- Am 1. Januar 2019 ist das „Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ (Teilhabechancengesetz) in Kraft getreten. Siehe die beiden neuen Förderinstrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im § 16i SGB II und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im § 16e SGB II.
- Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 1. Januar 2019 beträgt 83,70 Euro monatlich.
- Sachbezugswerte 2019: Der Wert für Verpflegung wurde von 246 Euro auf 251 Euro (Frühstück auf 53 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 99 Euro) angehoben. Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöhen sich von 226 Euro auf 231 Euro.
Quelle: www.bmas.de/ – Bundesministerium für Arbeit und Soziales