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Neuregelungen 2019 im Bereich Arbeit und Soziales

Arbeitsrecht, Fachinfos
  • Am 1. Januar 2019 ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ in Kraft getreten. Neu eingeführt wurde ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit, die „Brückenteilzeit“.
  • Die Bundesregierung hat auf Vorschlag der Mindestlohnkommission die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Dieser beträgt seit  dem 1. Januar 2019 brutto 9,19 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.
  • Am 1. Januar 2019 ist das „Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ (Teilhabechancengesetz) in Kraft getreten. Siehe die beiden neuen Förderinstrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im § 16i SGB II und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im § 16e SGB II.
  • Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem 1. Januar 2019 beträgt 83,70 Euro monatlich.
  • Sachbezugswerte 2019: Der Wert für Verpflegung wurde von 246 Euro auf 251 Euro (Frühstück auf 53 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 99 Euro) angehoben. Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöhen sich von 226 Euro auf 231 Euro.

Quelle: www.bmas.de/ – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

3. Januar 2019/von Ulrike Fuldner
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