Die Düsseldorfer Tabelle wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aktualisiert. Es werden höhere Selbstbehalte festgelegt. Der Kindesunterhalt wurde damit allerdings nicht erhöht.
Der Selbstbehalt für einen erwerbstätigen Unterhaltszahler beläuft sich derzeit auf 1.000 Euro im Monat.
Ab dem 1. Januar 2015 steigt er auf 1.080 Euro. Für einen nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten steigt der notwendige Selbstbehalt von derzeit 800 Euro ab Januar 2015 auf 880 Euro im Monat.